Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Nexus Webdesign GbR, Jahnstraße 8, 69207 Sandhausen (nachfolgend „Nexus“), und ihren Kunden über Konzeption, Erstellung, Hosting und Pflege von Webseiten sowie damit verbundene Leistungen.

(2) Die Angebote von Nexus richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).

§ 2 Leistungen und Modelle

(1) Nexus erstellt individuelle Webseiten nach den Anforderungen des Kunden. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Angeboten werden:

(2) Bei beiden Abo-Tarifen sind die Domainkosten enthalten. Die Zusammenarbeit erfolgt vollständig online; ein Vor-Ort-Termin ist nicht geschuldet.

(3) Nicht enthalten sind – soweit nicht gesondert vereinbart – insbesondere das Verfassen von Texten, Foto- und Videoproduktionen, der Erwerb kostenpflichtiger Drittlizenzen sowie Marketing- und SEO-Leistungen.

(4) „24/7-Express-Support“ (Premium) bezeichnet eine Erreichbarkeits- und Priorisierungszusage: Der Kunde kann Nexus an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, per WhatsApp und Telefon kontaktieren und wird bevorzugt bearbeitet. Es handelt sich nicht um eine garantierte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeit in Echtzeit. Anfragen und Anpassungswünsche werden zeitnah, in der Regel innerhalb üblicher Geschäftszeiten, bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 3 Ablauf und Vertragsschluss – „Erst sehen, dann zahlen“

(1) Nach einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch erstellt Nexus die Webseite vollständig nach den Wünschen des Kunden und stellt sie ihm vor, bevor sie online geht. Der Kunde nennt seine Änderungswünsche; Nexus passt an (in der Regel in zwei bis drei Runden), bis der Kunde zufrieden ist.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das von Nexus vorbereitete Auftrags- bzw. Angebotsdokument in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt. Erst danach erfolgt die Zahlung, anschließend geht die Webseite live.

(3) Mit dem Vertragsschluss ist der Vertrag verbindlich; ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht für Unternehmer nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in geeignetem Format zur Verfügung und erteilt Freigaben zügig.

(2) Der Kunde sichert zu, an den gelieferten Materialien über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt Nexus von Ansprüchen Dritter frei (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht), einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(3) Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben (insbesondere Impressum, Preise und rechtliche Pflichtangaben) ist der Kunde verantwortlich. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Termine angemessen; Nexus kann eine Entschädigung nach § 642 BGB verlangen.

§ 5 Abnahme

(1) Die Freigabe der fertigen Webseite durch den Kunden vor dem Livegang gilt als Abnahme im Sinne des § 640 BGB. Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme bzw. Live-Schaltung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

(2) Erklärt der Kunde nach Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen unter Angabe mindestens eines Mangels die Verweigerung, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

(3) Der Kunde hat die Webseite nach Bereitstellung unverzüglich zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 10 Werktagen in Textform zu rügen.

§ 6 Preise, Einrichtungsgebühr und Fälligkeit

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus

(2) Einmal-Kauf: Die Vergütung wird mit Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Abo: Die einmalige Einrichtungsgebühr für die Ersterstellung und Bereitstellung der Webseite (Basis 199–399 €, Premium 99 €) wird mit Vertragsschluss fällig. Das monatliche Entgelt (Basis 69 €, Premium 149 €) ist monatlich im Voraus fällig, jeweils zum 1. Bankarbeitstag des Monats.

(4) Ein Wechsel vom Tarif „Basis“ in den Tarif „Premium“ ist jederzeit möglich.

§ 7 Zahlungsweise

(1) Sämtliche Zahlungen erfolgen bargeldlos per Überweisung auf das von Nexus im Angebot bzw. in der Rechnung angegebene Konto. Ein Lastschrifteinzug findet nicht statt.

(2) Für das monatlich im Voraus fällige Entgelt (§ 6 Abs. 3) richtet der Kunde bei seiner Bank einen Dauerauftrag über den vereinbarten Monatsbetrag ein. Der Dauerauftrag ist so zu terminieren, dass der Betrag Nexus spätestens zum Fälligkeitstag (1. Bankarbeitstag des Monats) gutgeschrieben wird. Der Kunde hält den Dauerauftrag für die Dauer des Abo-Vertrags aufrecht und passt ihn bei einer vereinbarten Änderung des Monatsbetrags (z. B. Tarifwechsel nach § 6 Abs. 4) rechtzeitig an.

(3) Die Einrichtungsgebühr sowie der Preis beim Einmal-Kauf (§ 6 Abs. 2 und 3) sind per Überweisung innerhalb der dort genannten Fristen zu zahlen.

(4) Eine Zahlung gilt an dem Tag als bewirkt, an dem der Betrag dem Konto von Nexus vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

§ 8 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei der kalendermäßig bestimmten Abo-Fälligkeit tritt Verzug ohne Mahnung mit Ablauf des Zahlungstermins ein.

(2) Während des Verzugs ist die Forderung mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB); zudem kann Nexus die gesetzliche Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen.

(3) Befindet sich der Kunde mit einer nicht nur geringfügigen Zahlung in Verzug, ist Nexus nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist (mindestens 7 Tage) und ausdrücklicher Ankündigung berechtigt, laufende Leistungen (insbesondere Hosting und Online-Betrieb) bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen und die Webseite vorübergehend offline zu nehmen (§§ 320, 273 BGB). Die Aussetzung unterbleibt, wenn sie zur Höhe des Rückstands unverhältnismäßig wäre. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung (Abo)

(1) Abo-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Livegang. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar; eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr findet nicht statt.

(2) Auf Wunsch kann der Kunde um ein weiteres Jahr verlängern und erhält dafür einen Treue-Rabatt gemäß Angebot.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Nexus insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeiträgen vor. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Einmal-Kauf: Mit vollständiger Zahlung räumt Nexus dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an der Webseite einschließlich Bearbeitungsrecht ein und übergibt Quellcode, Projektdateien und – soweit vereinbart – die Domain.

(2) Abo: Nexus räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, auf die Laufzeit befristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Webseite ein. Die Urheber- und sonstigen Rechte am Quellcode, an der technischen Umsetzung, an Templates, Layout- und Designdateien verbleiben bei Nexus.

(3) Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(4) Für Schriften, Stockmaterial, Icons und Plugins können eigene Lizenzbedingungen Dritter gelten, deren Kosten und Bindungen an den Kunden weitergegeben werden.

(5) KI-generierte Medien: Teile der Medien werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass an rein KI-generierten Inhalten nach derzeitiger Rechtslage kein Urheberrechtsschutz besteht und daher keine Ausschließlichkeit zugesichert werden kann. Nexus wählt die Inhalte mit Sorgfalt aus, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren vollständige Rechtefreiheit.

(6) Referenzrecht: Nexus darf die erstellte Webseite nebst Kundennamen und Link als Referenz verwenden; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 11 Vertragsende, Abschaltung und optionale Übernahme

(1) Mit Beendigung eines Abo-Vertrages erlischt das Nutzungsrecht nach § 10 Abs. 2; Nexus ist berechtigt, die Webseite offline zu nehmen.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Design- oder Projektdateien besteht nicht; diese verbleiben bei Nexus.

(3) Der Kunde kann Nexus den Erwerb von Quellcode, Projektdateien und – soweit Nexus Domaininhaber ist – der Domain anbieten. Ein Erwerb bedarf einer gesonderten, freiwilligen Vereinbarung über ein separat zu vereinbarendes Entgelt („Ablöse“); ohne solche Vereinbarung besteht kein Übernahme- oder Herausgabeanspruch. Nexus kann nach eigenem Ermessen Nachlässe gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(4) Über die Webseite erhobene personenbezogene Daten (z. B. Formular-Einsendungen) werden bei Vertragsende nach Wahl des Kunden herausgegeben (Export) oder gelöscht; diese Pflicht besteht unabhängig von einer Ablöse und begründet kein Zurückbehaltungsrecht.

§ 12 Domain

(1) Eine bestehende Domain des Kunden bleibt in dessen Inhaberschaft; Nexus erhält die Zugangsdaten zum Hosting.

(2) Beim Einmal-Kauf sowie – auf Wunsch – im Abo wird eine neue Domain auf den Namen des Kunden registriert; Nexus übernimmt die Einrichtung.

(3) Ist der Kunde Domaininhaber, erhält er bei Vertragsende auf Anforderung den Auth-Code zur Übertragung. Nexus kann dabei nur unmittelbar aus der Domainregistrierung selbst entstandene offene Entgelte geltend machen; darüber hinausgehende Forderungen (Abo-Entgelt, Ablöse) berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Domain.

§ 13 Gewährleistung

(1) Nexus leistet zunächst Nacherfüllung; die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) wählt Nexus. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder endgültig verweigert wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(2) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Ausgenommen und bei der gesetzlichen Verjährung verbleibend sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus einer Garantie oder arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, auf eingesetzter Fremdsoftware im Rahmen deren Lizenzbedingungen, auf nachträglichen Änderungen des Kunden oder Dritter nach Abnahme oder auf unsachgemäßer Nutzung bzw. unterbliebener Pflege beruhen (soweit kein Abo besteht).

§ 14 Haftung

(1) Nexus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für vom Kunden gelieferte Inhalte haftet Nexus nicht. Für Datenverlust haftet Nexus nur, soweit der Kunde eine zumutbare, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat.

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Soweit Nexus durch Hosting oder Pflege Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 16 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (u. a. großflächige Netz- oder Rechenzentrumsausfälle, Streik, Naturereignisse) befreien die betroffene Partei für ihre Dauer von der Leistungspflicht; bei längerer Dauer besteht ein Kündigungsrecht.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Nexus: Heidelberg.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.